Geschäftsbericht 2023

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Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäfts­jahr 2023

Grundlagen des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die von der Hauptversammlung festgelegte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 12 der Satzung der HUGO BOSS AG geregelt und gibt sowohl den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vor. Dadurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossenen und mit Wirkung zum 30. Juli 2020 angepassten Vergütungssystem entspricht.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet ausschließlich fixe Bestandteile. Dabei setzt sich die Vergütung aus zwei Komponenten zusammen: einer Festvergütung, abhängig von der Position des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds, sowie einer zusätzlichen Vergütung für die jeweilige Ausschusstätigkeit. Die Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Vorgaben des DCGK.

Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats enthält eine jährliche Festvergütung in Höhe von 80 TEUR (Grundbetrag). Der Vorsitzende erhält das 2,5-Fache (200 TEUR) und der stellvertretende Vorsitzende das 1,75-Fache (140 TEUR) dieses Grundbetrags.

Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im Arbeitsausschuss, im Prüfungsausschuss sowie im Personalausschuss mit zusätzlich je 30 TEUR, der Vorsitz in einem dieser Ausschüsse mit zusätzlich je 60 TEUR vergütet. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird mit zusätzlich 20 TEUR vergütet. Für den Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss wird keine Vergütung gewährt. Maximal werden lediglich die drei höchstdotierten Ämter in den Ausschüssen zusätzlich vergütet. Diese Regelung führt zur Festsetzung einer individuellen Maximalvergütung für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats entsprechend den von dem jeweiligen Mitglied bekleideten Positionen in den Ausschüssen.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit und Ausschusstätigkeit

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit Vergütung für Ausschusstätigkeit Arbeitsausschuss Prüfungsausschuss Personalausschuss Nominierungsausschuss Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender 60.000 EUR 60.000 EUR 60.000 EUR Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied Ordentliches Mitglied 30.000 EUR 30.000 EUR 30.000 EUR 20.000 EUR Ordentliches Mitglied 80.000 EUR Grundbetrag Stellvertretender Vorsitzender 140.000 EUR 1,75-Fache des Grundbetrags Vorsitzender 200.000 EUR 2,5-Fache des Grundbetrags

Über die zuvor beschriebene Vergütung hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt. Das geltende System sieht folglich weder einen variablen Vergütungsbestandteil noch Sitzungsgelder vor.

Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, ausgezahlt. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine zeitanteilige Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, erstattet. Eine etwaige Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft vergütet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen Aspekten wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2023 keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle stellt die den amtierenden und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet, fällig. Im Ausweis für das Geschäftsjahr 2023 handelt es sich um die für die Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 gewährte Festvergütung (Auszahlung im Geschäftsjahr 2024) und die gewährte Vergütung für Ausschussmitgliedschaften im Geschäftsjahr 2023 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2024).

Gewährte und geschuldete Vergütung

Amtierende
Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

Festvergütung
(Grundbetrag)

 

Vergütung für
Ausschusstätigkeit

 

Gesamtvergütung

 

 

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

Hermann Waldemer, Vorsitzender

 

in TEUR

 

200

 

200

 

150

 

150

 

350

 

350

 

in %

 

57

 

57

 

43

 

43

 

100

 

100

Sinan Piskin, Stellvertretender Vorsitzender

 

in TEUR

 

140

 

140

 

90

 

90

 

230

 

230

 

in %

 

61

 

61

 

39

 

39

 

100

 

100

Iris Epple-Righi

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Andreas Flach (seit 9. Mai 20231)

 

in TEUR

 

52

 

 

19

 

 

71

 

 

in %

 

73

 

 

27

 

 

100

 

 

Katharina Herzog

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Daniela Liburdi (since May 9, 20231)

 

in TEUR

 

52

 

 

19

 

 

71

 

 

in %

 

73

 

 

27

 

 

100

 

Gaetano Marzotto

 

in TEUR

 

80

 

80

 

50

 

50

 

130

 

130

 

in %

 

62

 

62

 

38

 

38

 

100

 

100

Luca Marzotto

 

in TEUR

 

80

 

80

 

60

 

60

 

140

 

140

 

in %

 

57

 

57

 

43

 

43

 

100

 

100

Tanja Silvana Nitschke

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Christina Rosenberg

 

in TEUR

 

80

 

80

 

30

 

30

 

110

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Bernd Simbeck

 

in TEUR

 

80

 

80

 

60

 

60

 

140

 

140

 

in %

 

57

 

57

 

43

 

43

 

100

 

100

Robin J. Stalker

 

in TEUR

 

80

 

80

 

60

 

60

 

140

 

140

 

in %

 

57

 

57

 

43

 

43

 

100

 

100

Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

Anita Kessel (bis 9. Mai 20231)

 

in TEUR

 

28

 

80

 

11

 

30

 

39

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

Martin Sambeth (bis 9. Mai 20231)

 

in TEUR

 

28

 

80

 

11

 

30

 

39

 

110

 

in %

 

73

 

73

 

27

 

27

 

100

 

100

1

Mit Wirkung zum 9. Mai 2023 schieden die beiden Arbeitnehmervertreter Anita Kessel und Martin Sambeth aus dem Aufsichtsrat aus. Als Nachfolgerin von Anita Kessel trat Daniela Liburdi am 9. Mai 2023 in den Aufsichtsrat ein. Andreas Flach trat am 9. Mai 2023 als Nachfolger von Martin Sambeth in den Aufsichtsrat ein. Gemäß Art. 12 der Satzung der Gesellschaft erhalten alle vier für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 eine anteilige Vergütung.

Den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Kirsten Kistermann-Christophe, Fridolin Klumpp, Michel Perraudin und Axel Salzmann, die allesamt am 27. Mai 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, wurden weder im Geschäftsjahr 2023 noch im Geschäftsjahr 2022 Vergütungen gewährt und geschuldet.

Die Arbeitnehmervertreter, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.